ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der vorliegende Vertrag unterliegt den darin enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den auf der geltenden Website enthaltenen Bestimmungen und verschiedenen anderen Dokumenten, die vom Kunden gegengezeichnet wurden und diesem Vertrag beigefügt sind. Mit seiner Unterschrift auf der 1. Seite dieses Vertrages bestätigt der Kunde, dass er jede einzelne Klausel oder Bestimmung gelesen hat, die seine Beziehungen mit dem Vermieter, im Folgenden DreamRent genannt, regelt.
1. FAHRER
1.1. Sofern nicht anders schriftlich von DreamRent vereinbart, sind nur die in dem entsprechenden Feld auf der 1. Seite dieses Vertrages namentlich genannten Personen zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.
1.2. Darüber hinaus muss der Fahrer das erforderliche Alter von 18 Jahren erreicht haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
2. FAHRZEUGAUSLIEFERUNG
2.1. DreamRent vermietet dem Kunden ein Fahrzeug, das sich in einem einwandfreien Zustand befindet.
2.2. Es obliegt dem Kunden, dies bei der Lieferung sorgfältig zu prüfen. Die in dem entsprechenden Abschnitt auf der 1. Seite dieses Dokuments genannten Parteien müssen jeden erkennbaren Mangel unverzüglich melden.
2.3. Der Kunde haftet für alle erkennbaren Mängel, die bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht angegeben wurden.
3. VERWENDUNG VON FAHRZEUGEN
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug gewissenhaft und sorgfältig zu nutzen. Insbesondere wird er die üblicherweise erwarteten regelmäßigen Wartungsarbeiten durchführen, wie z.B. die Kontrolle des Wasser-, Öl- und Bremsflüssigkeitsstands. Bei längerem Gebrauch des Fahrzeugs wird der Kunde auf eigene Kosten bei fälligem Serviceintervall einen Ölwechsel bei einem Vertragshändler der Automarke vornehmen lassen.
3.2. Der Kunde wird das Fahrzeug nie benutzen:
- für den Transport von verbotenen oder gefährlichen Gütern
- für den Transport von Personen für Geld
- für den Transport einer übermäßigen Anzahl von Fahrgästen oder Gegenständen
- um Fahrstunden zu erteilen, für Geld oder unentgeltlich
- um andere Fahrzeuge abzuschleppen, anzuschieben oder zu bewegen,
- im Falle einer Panne oder eines mechanischen Fehlers
- auf einer anderen Oberfläche als den in Europa üblichen asphaltierten Straßen.
3.3. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, den Mietwagen für sportliche Veranstaltungen jeglicher Art, wie z.B. Autorennen, Rallyes oder die Erkundung von Rennen oder Rennstrecken oder jede andere Form von Motorsportveranstaltungen oder Leistungssport zu nutzen.
3.4. Unter keinen Umständen darf das Fahrzeug von einer Person geführt werden, die unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen steht.
3.5. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, das Fahrzeug umzubauen, seine technischen Merkmale zu verändern, Teile oder Zubehör hinzuzufügen oder zu entfernen, es zu gravieren oder zu beschriften.
3.6. Bei übermässiger Abnutzung vom Reifenprofil (ab 0.5mm) hat der Kunde die Kosten in der Höhe des momentanen Einkaufspreises vom Pneu zu tragen. Die Reifenprofiltiefe wird vor Abfahrt mit einem Messgerät gemessen und auf der 1. Seite vom Vertrag festgehalten.
4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM FALLE EINER PANNE ODER EINES FEHLERS
4.1. Der Kunde muss die DreamRent unverzüglich schriftlich per E-Mail oder SMS über jede Panne oder Störung informieren. Bei Schäden oder Unfällen ist ein Polizeibericht UND die europäische Standard-Unfallanzeige auszufüllen.
4.2. Die Reparatur muss bei der nächstgelegenen Vertretung dieser Automarke erfolgen und darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DreamRent durchgeführt werden.
4.3. Sind diese Voraussetzungen erfüllt und ist die Panne oder der Defekt nicht auf eine unbefugte oder unsorgfältige Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen, erstattet DreamRent dem Kunden die Reparaturkosten nach Vorlage der Rechnung und der beschädigten Teile.
4.4. Ist die Panne oder der Defekt auf eine unbefugte oder unvorsichtige Nutzung zurückzuführen, haftet der Kunde für alle Kosten, die durch die Beschädigung des Fahrzeugs entstehen, einschließlich der Anzahl der Tage, an denen das Fahrzeug während der Reparatur stillgelegt ist, entsprechend der Tagesmiete vom Fahrzeug.
4.5. DreamRent lehnt jede Haftung für Verspätungen, Verluste oder Schäden ab, die auf eine Panne oder einen Defekt des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
5. VERSICHERUNG / VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM FALLE EINES UNFALLS ODER EINER BESCHÄDIGUNG DES FAHRZEUGS
Generell:
5.1. Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs, einschließlich u.a. Diebstahl, Diebstahlversuch oder Vandalismus, verpflichtet sich der Kunde, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der DreamRent einzuleiten. Insbesondere muss er die DreamRent unverzüglich schriftlich informieren einen Unfallbericht ausfüllen und einen Polizeibericht verlangen.
5.2. Im Falle eines Unfalls muss der Kunde die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs tragen.
5.3. DreamRent lehnt jede Verantwortung für Verspätungen, Verluste oder Schäden ab, die aus einem Unfall, einer Panne oder einem anderen mechanischen Problem mit dem Fahrzeug resultieren.
Haftung gegenüber Dritten:
5.4. Der Kunde (sowie allfällige autorisierte Fahrer) ist über eine unbegrenzte Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese Versicherung beinhaltet einen Selbstbehalt von CHF 5'000.- pro Ereignis (Bei Fahrzeugführer unter 25 Jahre hat der Kunde für die Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt von CHF 5'000.- zu tragen), für den der Kunde verantwortlich ist. Sie deckt alle Sach- und/oder Körperschäden, die Dritten zugefügt werden.
5.5. Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung die gewährten Leistungen aufgrund von Art. 14 des Schweizerischen Versicherungsvertragsgesetzes oder in Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft verweigert oder kürzt, verbleibt die Schadensbehebung in der Verantwortung des Kunden und der Kunde muss die DreamRent für den erlittenen Verlust oder den verursachten Schaden entschädigen.
Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs:
5.6. Der Kunde (sowie allfällige autorisierte Fahrer) ist über eine Vollkaskoversicherung abgesichert. Die Versicherung beinhaltet einen Selbstbehalt von CHF 5'000.-.
- Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Einkommensverluste, die durch eine Immobilisierung des Fahrzeugs auf unbegrenzte Zeit gemäß Tarif entstehen, auch wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde.
5.7. Bei Vertragsabschluss hat der Kunde eine Vollkaskoversicherung, die alle Schäden am Fahrzeug abdeckt. In diesem Fall hat der Kunde nur den Selbstbehalt zu tragen, es sei denn, die Versicherungsgesellschaft verweigert oder kürzt die gewährten Leistungen, z.B. aufgrund von Art. 14 des Schweizerischen Versicherungsvertragsgesetzes oder in Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft. In diesem Fall verbleibt die gesamte Behebung aller Schäden in der Verantwortung des Kunden und der Kunde entschädigt die DreamRent für alle erlittenen Verluste oder verursachten Schäden.
5.8. Ausgeschlossen von der Vollkaskoversicherung, für alle Fahrzeuge (unter der Haftung des Kunden) sind:
- Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind;
- Schäden oder Verluste, die aufgrund von Art. 3.2 bis 3.4 entstanden sind;
- Einnahmeverluste aufgrund der Stilllegung des Fahrzeugs;
- Schäden an den Reifen, der Innenausstattung und den oberen Teilen des Fahrzeugs (Plane, Verdeck, Verdeck);
- Schäden an mechanischen Teilen, die auf einen Missbrauch, ein nicht zugelassenes Teil oder die Verwendung eines ungeeigneten Kraftstoffs zurückzuführen sind;
- und Schäden am Fahrzeug, die durch Krieg, innere Unruhen oder Aufruhr verursacht wurden.
5.9. Ausgeschlossen von der Vollkaskoversicherung sind bei Cabrio-Fahrzeugen (unter der Haftung des Kunden) auch:
- Schäden am Dach (Verdeck, Motorhaube, Mechanismus oder Fenster), die entweder durch Fehler oder Missbrauch verursacht wurden;
- Schäden, die dadurch entstanden sind, dass jemand (oder mehrere Personen) auf der Motorhaube gesessen hat;
- Schäden im Inneren des Fahrzeugs, die dadurch entstehen, dass das Dach bei Regen, Wind oder aus ähnlichen Gründen geöffnet bleibt.
6. FORDERUNGEN AN DEN KUNDEN UND GARANTIEN
6.1. Der Kunde zahlt der DreamRent auf erstes Anfordern und in der vereinbarten Währung den nach den folgenden Bestimmungen berechneten Mietpreis sowie den Gesamtbetrag der sich aus diesem Vertrag oder aus der Anwendung der geltenden Mietpreisliste ergebenden Aufwendungen oder Kosten.
6.2. Hat der Kunde eine Panne, einen Defekt, einen Unfall oder einen Schaden zu vertreten, so bleibt der Mietpreis für den gesamten Zeitraum bis zum ursprünglich vereinbarten Rückgabetermin fällig, zusätzlich zu allen anderen Beträgen, die der Kunde der DreamRent aufgrund dieses Vertrages schuldet.
6.3. Für die Berechnung des Kilometergeldes wird nur der ursprüngliche Kilometerstand zugrunde gelegt.
6.4. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat bei allen Fahrzeugen Bleifrei 98 oder 100 zu tanken. Der Tankbeleg muss nach jeder Rückgabe vom Fahrzeug der Imperia Cars übergeben werden.
6.5. Der Kunde garantiert der DreamRent, dass er alle oben genannten Beträge und alle anderen Beträge, die sich aus diesem Vertrag und insbesondere aus Schäden am Fahrzeug ergeben bezahlt.
6.6. Zur Sicherung der Ansprüche der DreamRent kann der Kunde zur Leistung einer Barkaution verpflichtet werden. Diese Sicherheit wird nicht verzinst.
7. DATENSCHUTZ
7.1. Der Kunde/Fahrer erklärt sich damit einverstanden, dass die Fahrzeuge der DreamRent über ein GPS System verfügen, welches Auskunft über die Reisestrecke, Dauer, Geschwindigkeit und den aktuellen Ort geben. Die Daten werden von der DreamRent streng gehalten und nicht an dritte weitergegeben.
7.2. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum usw.) zum Zweck der Zusendung von Newsletter, Aktionen und sonstigen Angeboten via E-Mail oder SMS verwendet werden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen, indem er ein E-Mail an info@dreamrent.ch schreibt. Zusätzlich befindet sich in jedem E-Mail-Newsletter ein Link, mit dem der Kunde sich ebenfalls abmelden kann.
8. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
8.1. Der Kunde gibt das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand mit sämtlichem Zubehör und allen von DreamRent gelieferten Unterlagen persönlich an dem in diesem Vertrag vereinbarten Ort und Termin zurück. Der Kunde hat kein Recht, das Fahrzeug in irgendeiner Weise zurückzubehalten.
8.2. Für den Fall, dass der Kunde das Fahrzeug an einem von DreamRent nicht vorher akzeptierten Ort zurücklässt, erkennt der Kunde hiermit an, dass er DreamRent mindestens (und je nach Modell des gemieteten Fahrzeugs) einen Zuschlag von CHF 2.50 pro Kilometer für die Strecke zwischen dem Ort, an dem das Fahrzeug zurückgelassen wurde, und dem Ort, an dem das Fahrzeug gemäss diesem Vertrag hätte zurückgegeben werden müssen, schuldet.
8.3. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist die DreamRent sofort zu benachrichtigen. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen Zuschlag von CHF 100.- pro halbe Stunde (30 Minuten) zu bezahlen.
8.4. Jeder Antrag auf Verlängerung dieses Vertrages muss DreamRent mindestens 24 Stunden vor dem Ablaufdatum schriftlich übermittelt werden.
8.5. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten, ist DreamRent jederzeit berechtigt, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen.
9. VERSCHIEDENES
9.1. Der Kunde muss für alle Bußgelder oder Strafzettel aufkommen, die während der Nutzung des Fahrzeugs anfallen.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass alle Türen verschlossen, die Fenster und das Schiebedach geschlossen sind und er die Schlüssel nicht im oder am Auto vergessen hat.
9.3. Der Kunde entbindet die DreamRent von jeglicher Verantwortung für Schäden an persönlichen Gegenständen, die im Fahrzeug transportiert werden und dem Kunden oder Dritten gehören.
9.4. Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bewilligung der DreamRent gestattet.
10. VERTRAGSÄNDERUNGEN ODER –ERGÄNZUNGEN
Besondere Bestimmungen oder Vereinbarungen, die zusätzlich zu diesem Vertrag getroffen werden, insbesondere Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, sind nichtig, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart und von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet.
11. AUSSCHLUSS DER ENTSCHÄDIGUNG
Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen oder Ansprüche gegen die DreamRent mit seinen Verbindlichkeiten gegenüber der DreamRent zu verrechnen.
12. NICHTAUSÜBUNG EINES RECHTS
Macht eine der Vertragsparteien von den ihr nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechten oder Ansprüchen keinen Gebrauch, so gilt dies keinesfalls als Verzicht auf die Vorteile dieser Rechte oder Ansprüche.
13. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
13.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht.
13.2. Beide Parteien vereinbaren, dass für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den in diesem Vertrag geregelten Angelegenheiten ergeben, die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Aargau gilt, unter Vorbehalt der Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht.
DreamRent 10.01.2024